Ausbildungssystem des STB
Informationen zum Lizenzwesen
Das DTB-Ausbildungssystem beruht auf den Vorgaben der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes. Diese regeln, für welche Ausbildungsgänge der DTB Ausbildungsträger ist.
Innerhalb des DTB-Ausbildungssystems werden die Ausbildungsprofile, die zugeordnete Zielgruppe und die Zielsetzung der einzelnen Ausbildungen festgelegt.
Lizenzierung
Zulassungsvoraussetzungen für die 1. Lizenzstufe :
• Vollendung des 16. Lebensjahres
• Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (8 Doppelstunden). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein.
• Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodexes bis zur Lizenzerteilung.
Zulassungsvoraussetzung für die 2. Lizenzstufe:
• Eine gültige C-Lizenz (1. Lizenzstufe)
Für Ausbildungen der 2. Lizenzstufe im Bereich Prävention und Rehabilitation ist Voraussetzung:
• Grundkurs Gesundheitssport oder
• C-Lizenz Fitness und Gesundheit.
• Nachweis einer mindestens einjährigen Trainertätigkeit im Verein
• Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodexes bis zur Lizenzverlängerung
Personen mit einer Herz-/Kreislauferkrankung müssen vor Beginn einer Ausbildung ein Sporttauglichkeitsattest vorlegen.
Lizenzverlängerung
Lizenzen sind maximal 4 Jahre gültig und müssen innerhalb dieses Zeitraums durch Fortbildungen von 15 Lerneinheiten verlängert werden, das heißt, pro Lizenz sind diese Lerneinheiten nachzuweisen.
Ab 2012 ist bei Neuausstellung und Verlängerung von Lizenzen die Unterzeichnung eines Ehrenkodexes verpflichtend.
Die Lizenz „Sport in Herzgruppen“ ist 2 Jahre gültig und muss innerhalb von 2 Jahren durch entsprechende Fortbildungen verlängert werden.
Die verlängerte Gültigkeitsdauer einer Lizenzstufe bezieht sich auch auf niedrigere Lizenzstufen.
