Übungsleiterzuschuss
Die Mitgliedsvereine des STB können jedes Jahr einen Antrag auf Gewährung des Übungsleiterzuschusses stellen.
Zur Auszahlung des Übungsleiterzuschusses muss der Einsatznachweis für Übungsleiter abgegeben werden. Grundvoraussetzung für die Gewährung von Übungsleiterzuschüssen ist das Betreiben von Jugendarbeit (Meldung von Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Bestandserhebung) und die Teilnahme des Vereins an Gau- und Landesveranstaltungen des STB und seiner Turngaue. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt und wurde der Antrag auf Übungsleiterzuschuss bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres (Eingang auf der Geschäftsstelle) mittels Formblatt gestellt wird dem Verein der Zusschuss gewährt.
Download: Formular Übungsleiterzuschuss 2011